Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma apparet | IT Beratung Edgar Wippel
**§ 1 Geltungsbereich
**(1) Die Firma apparet | IT Beratung Edgar Wippel (im Folgenden apparet IT ) erbringt ihre Dienste ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit Unterzeichnung eines Vertrages zwischen dem Kunden und apparet IT gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
(2) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn apparet IT sie schriftlich bestätigt.
(3) Nebenabreden oder Zusicherungen durch Mitarbeiter oder Beauftragte der apparet IT, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages einschließlich dieser Geschäftsbedingungen hinausgehen, sind schriftlich mit der apparet IT zu vereinbaren.
(4) Die apparet IT ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller Anlagen mit einer
angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht
innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Änderungsmitteilung, spätestens jedoch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Bedingungen in Kraft treten sollen, so werden diese entsprechend der Ankündigungen wirksam. Widerspricht der Kunde fristgemäß, so ist die apparet IT berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Bedingungen in Kraft treten sollen.
**§ 2 Zustandekommen des Vertrages
**(1) Der Vertrag über die Nutzung von apparet IT Diensten kommt mit der Zeichnung eines Kundenauftrages durch den Kunden bzw. die apparet IT zustande.
(2) Die apparet IT kann den Vertragsabschluss von der Vorlage einer schriftlichen Vollmacht oder einer Vorauszahlung bzw. der Bürgschaftserklärung einer deutschen Großbank abhängig machen.
(3) Soweit die apparet IT sich zur Erbringung der angebotenen Dienste Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Kunden.
**§ 3 Kündigung
**(1) Bei Verträgen ohne Mindestlaufzeiten gilt für den Kunden und die apparet IT eine Kündigungsfrist von einem Monat jeweils zum Quartalsende. Wird keine Kündigung ausgesprochen, so verlängert sich der Vertrag automatisch um ein Quartal.
(2) Bei Verträgen mit Mindestlaufzeiten ist das Vertragsverhältnis frühestens zum Ablauf der Mindestlaufzeit kündbar. Das Vertragsverhältnis verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr wenn nicht 14 Tage vor Ende der Laufzeit der Vertrag gekündigt wird.
(3) Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
**§ 4 Leistungsumfang
**(1) Der Umfang der vereinbarten Leistungen ergibt sich aus dem Vertrag.
(2) Die apparet IT behält sich das Recht vor, die Leistungen zu erweitern bzw. zu ändern, wenn sich daraus Verbesserungen für den Kunden ergeben. Hierzu erfolgt seitens der apparet IT eine schriftliche Änderungsmitteilung unverzüglich. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen, wird die Änderung mit der Übermittlung wirksam.
(3) Soweit die apparet IT unentgeltliche Dienste und Leistungen erbringt, können diese jederzeit – mit einer Frist von 14 Tagen Vorankündigung eingestellt, bzw. entgeltpflichtig weiter angeboten werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadenersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.
§ 5 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, die apparet IT Dienste sachgerecht zu nutzen. Er ist insbesondere verpflichtet,
(a) die vereinbarten Entgelte entsprechend der jeweils gültigen Preisliste, zuzüglich der darauf zu berechnenden Umsatzsteuer, fristgerecht zu zahlen. Für jede nicht fristgerechte Zahlung hat der Kunde der apparet IT entstandenen sachlichen und personellen Aufwand und entstandene Auslagen zu erstatten;
(b) die apparet IT Dienste nicht missbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen,
(c) für die Erteilung behördlicher Erlaubnisse Sorge zu tragen, soweit diese gegenwärtig oder künftig für die Erbringung von apparet IT Dienstleistungen erforderlich sein sollten;
(d) anerkannten Grundsätzen der Datensicherung Rechnung zu tragen;
(e) der apparet IT erkennbare Mängel unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldung) und alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen;
(f) der apparet IT entstandenen sachlichen und personellen Aufwand und entstandene Auslagen bei vertraglicher Zuwiderhandlung zu erstatten;
(g) der apparet IT innerhalb eines Monats jede durch Gesamt- und Einzelrechtsnachfolge bewirkte Änderung in der Person des Kunden, bei nichtrechtsfähigen Handelsgesellschaften, nichtrechtsfähigen Vereinen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts oder Kundengemeinschaften das Hinzutreten oder Ausscheiden von Personen, und jede Änderung des Namens des Kunden oder der Bezeichnung, unter der er in den Betriebsunterlagen der apparet IT geführt wird, anzuzeigen.
(2) Der Kunde trägt die presserechtliche Verantwortung für alle Inhalte, die er über die apparet IT Dienste verbreitet.
(3) Verstößt der Kunde gegen die in § 5 Abs. 1 Pkt. (a) und (b) genannten Pflichten, ist die apparet IT sofort und in den übrigen Fällen nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
**§ 6 Nutzung durch Dritte
**(1) Eine direkte oder mittelbare Nutzung der apparet IT Dienste und Ergebnisse durch Dritte ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung gestattet.
(2) Wird die Nutzung durch Dritte gestattet, hat der Kunde diese ordnungsgemäß in die Nutzung einzuweisen. Wird die Nutzung durch Dritte nicht gestattet, ergibt sich daraus kein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadenersatzanspruch.
(3) Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen, die im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten durch befugte oder unbefugte Nutzung der apparet IT Dienste durch Dritte entstanden sind.
**§ 7 Zahlungsbedingungen
**(1) Die vom Kunden zu entrichtenden Entgelte sind im Voraus zu zahlen bzw. werden mit Zugang der Rechnung fällig.
(2) Alle Kommunikationskosten für Wartungsnutzung der apparet IT gehen zu Lasten des Kunden. Kommunikationskosten sind alle diejenigen Gebühren, die ein Dritter für die Kommunikationsverbindung zwischen dem Kunden und der apparet IT Infrastruktur in Rechnung stellt.
(3) Sofern der Kunde nicht am Lastschriftverfahren teilnimmt, muss der Rechnungsbetrag spätestens am auf der Rechnung ausgewiesenen Fälligkeitstermin auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein.
(4) Behauptet der Kunde, dass ihm berechnete Gebühren nicht von ihm oder Dritten verursacht worden sind, für die er einzustehen hat, so hat er dies nachzuweisen.
**§ 8 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht, Leistungsverzögerungen, Rückvergütung
**(1) Gegen Ansprüche der apparet IT kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus dem abgeschlossenen Vertrag zu und nur für den Fall des groben Verschuldens seitens der apparet IT.
(2) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der apparet IT die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich der Dienste der Telefonnetzbetreiber usw. auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern der apparet IT oder deren Unterlieferanten, Unterauftragnehmern eintreten – hat die apparet IT auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen die apparet IT, die Frist der Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, zu verlängern.
(3) Bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereiches der apparet IT liegenden Störung erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten. Im Übrigen werden Ausfallzeiten nur dann erstattet, wenn die apparet IT oder einer ihrer Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen den Fehler verschuldet oder mindestens fahrlässig verursacht hat und sich der Ausfallzeitraum über mehr als einen Werktag erstreckt.
**§ 9 Zahlungsverzug
**(1) Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die apparet IT berechtigt, die bereitgestellten Dienste einzustellen. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die vereinbarten Entgelte zu zahlen.
(2) Bei Zahlungsverzug ist die apparet IT außerdem berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen nach Maßgabe des §288 (2) BGB zu berechnen, es sei denn, dass die apparet IT eine höhere Zinslast nachweist. apparet IT ist berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr zu erheben.
(3) Kommt der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der Entgelte in Verzug, so kann die apparet IT das Vertragsverhältnis ohne eine Frist kündigen.
(4) Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt der apparet IT vorbehalten.
**§ 10 Störungsmeldungen
**(1) Die apparet IT wird Störungen in ihrem Verantwortungsbereich im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten innerhalb der Bürozeiten beseitigen.
(2) Zu diesem Zweck unterhält die apparet IT eine Hotline, die in der Regel zu den Bürozeiten telefonisch oder per E-Mail erreicht werden kann.
**§ 11 Geheimhaltung, Datenschutz
**(1) Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die der apparet IT unterbreiteten Informationen als vertraulich.
(2) Der Vertragspartner wird hiermit gemäß §33 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes davon unterrichtet, dass die
apparet IT seine Anschrift in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Inhalt des Vertrages ergeben, maschinell verarbeitet.
(3) Soweit sich die apparet IT Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist die apparet IT berechtigt, die Kundendaten offenzulegen, wenn dies für die Sicherstellung des Betriebes erforderlich ist.
(4) Die apparet IT steht dafür ein, dass alle Personen, die von der apparet IT mit der Abwicklung des Vertrages betraut werden, die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung kennen und beachten.
(5) Der Kunde ist nicht berechtigt, sich oder Dritten mittels der apparet IT nicht für ihn oder den Dritten bestimmte Daten und Informationen zu beschaffen.
(6) Soweit dies in international anerkannten technischen Normen vorgesehen ist und der Kunde nicht widerspricht, werden Informationen über ihn Dritten zugänglich gemacht
**§ 12 Haftung und Haftungsbeschränkung
**(1) Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber der apparet IT wie auch im Verhältnis zu deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
(2) Die apparet IT haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass infolge höherer Gewalt oder infolge von Arbeitskämpfen die Leistung der apparet IT unterbleiben. Die apparet IT haftet nicht für entgangenen Gewinn und nicht für indirekte Schäden.
(3) Die apparet IT haftet nicht für die über ihre Dienste verfügbaren Informationen und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind oder der verantwortliche Urheber nicht rechtswidrig handelt, indem er die Informationen bereitstellt.
(4) Sofern nicht andere Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen eine Haftung ausschließen,
ist sie bei Schäden, die
(a) durch die Inanspruchnahme von apparet IT Diensten,
(b) durch die Übermittlung und Speicherung von Daten durch die apparet IT,
(c) die Verwendung übermittelter Programme und Daten der apparet IT,
(d) durch das Unterlassen von Prüfungen hinsichtlich gespeicherter oder übermittelter Daten seitens der apparet IT,
(e) oder deswegen entstanden sind, weil die gebotene Speicherung oder Übermittlung von Daten durch die apparet IT nicht erfolgt ist,
der Höhe nach auf 2.500 EUR beschränkt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.
(5) Der Kunde anerkennt, dass Software naturgemäß komplex und nicht vollkommen fehlerfrei ist. Deshalb übernimmt die
apparet IT keine Gewähr dafür, dass die Software fehlerfrei ist. Insbesondere übernimmt die apparet IT keine Gewähr dafür, dass die Software den Anforderungen und Zwecken des Kunden genügt und mit anderen vom Kunden ausgewählten Programmen zusammenarbeitet. Der Kunde ist für die Wahl und Benutzung der Software sowie für die beabsichtigten oder erzielten Ergebnisse selbst verantwortlich.
Die Haftung für Mangelfolgeschäden, die nicht von der Zusicherung umfasst sind, ist ausgeschlossen. Keinesfalls haftet die
apparet IT für unvorhersehbare, untypische Schäden.
**§ 13 Zusätzliche Bestimmungen
**(1) Sonstige Aufträge im Zusammenhang mit oder ohne apparet IT Dienstleistungen unterliegen nicht diesen Geschäftsbedingungen, sondern den Vertrags- und Verkaufsbedingungen der apparet IT für
(a) Erstellung und Wartung von Online-Dienstleistungen,
(b) Installationsleistungen und Materiallieferung.
(2) Unter sonstige Aufträge fallen
(a) Hardware-Lieferungen
(b) Dienstleistungen, mit Ausnahme des in § 4 beschriebenen Leistungsumfanges.
**§ 14 Schlussbestimmungen
**(1) Erfüllungsort ist Görlitz, Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und aufgrund von Verträgen, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, einschließlich Scheck- und Wechselklage sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende Streitigkeiten über das Zustandekommen, die Abwicklung oder die Beendigung des Vertrages ist der Sitz der apparet IT, Görlitz.
(2) Auf Verträge, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, sich im Geschäftsverkehr in allen Angelegenheiten an folgende Stellen zu wenden:
apparet | IT Beratung Edgar Wippel
Telefon: +49 (0)3581 643400
Fax: +49 (0) 3581 643499
(4) An die Verpflichtungen aus Verträgen, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, sind auch die Rechtsnachfolger der apparet IT und des Kunden gebunden.
(5) Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt diese die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarungen entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.
(6) Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die der apparet IT oder Dritten durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der apparet IT Dienste oder dadurch entstehen, dass der Kunde seinen sonstigen Obliegenheiten nicht nachkommt.